Stand: April 2023
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
- Quartalsbeiträge:
- bis zum 30.06.2023
Beitrags-
klasseMitgliedsform Beitragshöhe 01 Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre (monatlich 15,50€) 46,50 € 02 Erwachsene ab 21 Jahre (monatlich 17,50€) 52,50 € 03 Kinder unter 9 Jahre mit nur einer festgelegten Trainingseinheit vor 15:00 Uhr pro Woche (jährlich) 200,00 € - ab dem 01.07.2023
Beitrags-
klasseMitgliedsform Beitragshöhe 01 Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre (monatlich 17,50€) 52,50 € 02 Erwachsene ab 21 Jahre (monatlich 19,50€) 58,50 € 03a Kinder unter 9 Jahre mit nur einer festgelegten Trainingseinheit pro Woche und Gruppentransfer mit dem Vereinsbus von der Kita zum Schwimmtraining (jährlich) 400,00 € 03b Kinder unter 9 Jahre mit nur einer festgelegten Trainingseinheit pro Woche (jährlich) 250,00 €
- bis zum 30.06.2023
- Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 50,00 € für die Beitragsklasse 01 & 02. Die Aufnahmegebühr für die Beitragsklasse 03 entfällt.
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für den Landessportbund Berlin e.V., den Berliner Schwimmverband e.V., die Bezirkssportbünde enthalten.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages für die Beitragsklassen 01 & 02 erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 15.01.; 15.04.; 15.07.; 15.10. jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Der Beitrag für die Beitragsklasse 03 wird jeweils zum 1.10. & 01.02. des Jahres durch Einzahlung fällig.
- Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 5 Abs. 5 der Satzung möglich. Kinder der Beitragsklasse 03 werden nur für 12 Monate aufgenommen und müssen jährlich die Mitgliedschaft neu beantragen
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.